IKB Leasing SRL - Bestimmungen
  IKB Leasing SRL
IKB Leasing Finance IFN SA

Str. Grigore Alexandrescu, Nr.16-20 Etaj 5
Sectorul 1
010626 Bucuresti
Rum審en
  Telefon: 0040 (0) 21 - 308 73 00
Telefax: 0040 (0) 21 - 308 73 90
E-Mail: info@ikb-leasing.ro





ikb Leasing GmbH
 
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Bestimmungen


Leasing-Bestimmungen in Rumänien


Wichtig:
Gerade in den mittelosteuropäischen Reformstaaten ändern sich die Leasingbestimmungen und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen relativ schnell und manchmal - zumindest für den Außenstehenden - auch überraschend. Daher schafft nur der Kontakt mit unseren vor Ort ansässigen Leasinggesellschaften absolute Sicherheit in allen Fragen der Leasingvertragsgestaltung.

Finance-Leasing:
    Finance-Leasing: :
    Beim Finance-Leasing wird der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes dieses aktivieren, bilanzieren und abschreiben. Die Umsatzsteuer fällt auf die monatlichen Leasingraten an und kann vom Leasingnehmer als Vorsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Leasingrate besteht aus einem Kapital- und Zinsteil. Nach dem Ende der vertraglich vereinbarten Leasinglaufzeit kauft der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem bei Vertragsbeginn vereinbarten und vertraglich festgelegten Kaufpreis.

    Finance-Leasing mit Kaufoption: :
    Nach dem Ende der vertraglich vereinbarten Leasinglaufzeit kann der Leasingnehmer eine vertraglich vereinbarte Kaufoption ausüben. Mit Ausübung der Kaufoption und Bezahlung des Kaufpreises erwirbt der Leasingnehmer das Eigentum am Leasinggegenstand.


Operating-Leasing:
Beim Operating-Leasing aktiviert die IKB Leasing als wirtschaftlicher Eigentümer das Objekt in der Bilanz. Sie können die Leasingraten als Kosten in der GuV verbuchen. Die Bilanzierung beim Leasinggeber bedeutet Bilanzneutralität beim Leasingnehmer - mit ausgesprochen positiven Auswirkungen auf Ihre Unternehmenskennzahlen. Die Umsatzsteuer wird auf die monatliche Leasingrate fällig und ist als Vorsteuer abzugsfähig. Die Leasingraten fallen in der GuV des Leasingnehmers an.

Annuität:
Die Leasingraten werden in der Regel annuitätisch kalkuliert. Mit dieser Kalkulationsmethode bleiben die monatlichen Leasingraten innerhalb der einzelnen Zinsperioden unverändert, und verschafft Ihnen daher eine gleichmäßige Liquiditätsbelastung.

Restwert:
Beim Operating-Leasing zahlt der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit nur für den wirtschaftlichen Verschleiß des Objektes, die Verwertung des Leasinggegenstandes und Realisierung des Restwertes übernimmt der Leasinggeber. Besonders bei sehr werthaltigen Investitionsgütern kann ein hoher Restwert kalkuliert werden. Dadurch entsteht für Sie eine geringere Liquiditätsbelastung.

Zahlungsperiode:
In der Regel werden bei der IKB Leasing die Leasingraten vorschüssig kalkuliert, d.h. Sie bezahlen die Leasingraten für die jeweilige Periode, nutzen dann das Leasingobjekt.

Laufzeit:
Der Leasingvertrag wird grundsätzlich für eine feste Vertragsdauer abgeschlossen. Die Vertraglaufzeit beginnt mit Übernahme des Leasingobjektes und endet mit Ablauf der Vertragsdauer, sofern alle Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag erfüllt werden.

Kaufvertrag:
Der Leasinggeber kauft das von Ihnen ausgewählte Leasingobjekt nach Ihren Wünschen und in der Regel zu den von Ihnen vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Bonitätsprüfung:
Bevor wir ein Leasingverhältnis eingehen, überprüfen wir anhand der eingereichten Dokumente die Risiken in Hinsicht auf Kundenbonität, Leasingobjekt und Lieferant.

Sicherheiten:
Zwecks Reduzierung oder Deckung des Engagementrisikos können vom Leasinggeber gegebenenfalls Sicherheiten erforderlich werden.

    Mietvorauszahlung:
    Die Mietvorauszahlung ist eine Vorauszahlung durch den Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft und/oder an den Lieferanten vor dem Vertragsbeginn. Hiermit werden die Investitionssumme und damit zusammenhängend die Leasingraten reduziert.

    Bürgschaft:
    Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Leasinggesellschaft) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Leasingnehmers einzustehen.

    Depotzahlung:
    Eine Depotzahlung ist (analog einer Kaution) eine Zahlung des Leasingnehmers bzw. eines Dritten an die Leasinggesellschaft, die dessen Vertrags- und Ersatzansprüche aus dem Leasingvertrag sichern soll. Sie ist also eine Sicherheitsleistung des Leasingnehmers bzw. eines Dritten für Ansprüche der Leasinggesellschaft aus dem Leasingvertrag. Das Depot wird am Ende der Vertragslaufzeit zurückerstattet oder mit den Kaufpreis verrechnet.

    Rückkaufvereinbarung:
    Als weitere Zusatzsicherheit kann die Übernahme einer Rückkaufverpflichtung durch einen Dritten (in der Regel der Lieferant des Leasingobjektes) vereinbart werden.

Garantie/Gewährleistung:
Alle Rechte aus dem Kaufvertrag werden vom Leasinggeber an den Leasingnehmer abgetreten. So können auf diese Weise z.B. Gewährleistungen direkt geltend machen werden.

Gefahrtragung:
Die Gefahr des Verlustes, des Verschwindens (Diebstahls) sowie der Beschädigung und des Unterganges des Leasingobjektes trägt der Leasingnehmer.

Versicherung:
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Leasingvertrages das Leasingobjekt gegen alle versicherbaren Schäden und Risiken zu versichern, wobei der Leasinggeber Begünstigter der Verträge sein muss. Es besteht die Möglichkeit, dass die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt versichert.

Vorfinanzierung:
Viele Lieferanten verlangen vor der ordnungsgemäßen Übernahme des Leasingobjektes entsprechende Anzahlungen. Diese Anzahlungen können entweder vom Leasingnehmer oder vom Leasinggeber geleistet werden. Sofern der Leasingnehmer die Anzahlungen leistet, werden diese nach ordnungsgemäßer Übernahme des Objektes von dem Leasinggeber an den Leasingnehmer erstattet. Der Leasinggeber ist jedoch auch bereit, die vereinbarten Anzahlungen auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung vorzufinanzieren.




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